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   VG München, 11.10.2000 - M 18 K 98.4166   

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VG München, 11.10.2000 - M 18 K 98.4166 (https://dejure.org/2000,55081)
VG München, Entscheidung vom 11.10.2000 - M 18 K 98.4166 (https://dejure.org/2000,55081)
VG München, Entscheidung vom 11. Oktober 2000 - M 18 K 98.4166 (https://dejure.org/2000,55081)
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG München, 24.04.2013 - M 18 K 12.819

    Fehlendes Integrationsrisiko

    Vielmehr muss als Sekundärfolge der Legasthenie eine Neurotisierung eintreten (vgl. BVerwG, B.v. 5.7.1995 - 5 B 119.94 - juris Rn. 3; VGH Mannheim, U.v. 13.11.1996 - 6 S 1350/94 - juris Rn. 35; VGH München, B.v. 26.3.2001 - 12 ZB 01.219 - juris Rn. 3 und B.v. 10.10.2011 - 12 CE 11.2215 - juris Rn. 13; OVG Münster, B.v. 28.10.2011 - 12 A 1174/11 - juris Rn. 10; VG München, U.v. 11.10.2000 - M 18 K 98.4166 - juris Rn. 34; VG Bayreuth, U.v. 25.6.2001 - B 3 K 98.878 - juris Rn. 94; Wiesner, SGB VIII, 4. Aufl. 2011, § 35a Rn. 71).

    Die geforderte hohe Wahrscheinlichkeit einer Teilhabebeeinträchtigung und damit einer seelischen Behinderung ist nicht bereits dann gegeben, wenn eine bloß allgemein oder theoretisch bestehende Möglichkeit einer seelischen Behinderung im Sinne einer abstrakten Gefahrenlage gegeben ist (VGH Mannheim, U.v. 4.11.1997 - 9 S 1462/96 - juris Rn. 29; VG München, U.v. 11.10.2000 - M 18 K 98.4166 - juris Rn. 46).

  • VG München, 15.10.2014 - M 18 K 13.3666

    Dyskalkulietherapie; fehlendes Integrationsrisiko

    Die geforderte hohe Wahrscheinlichkeit einer Teilhabebeeinträchtigung und damit einer seelischen Behinderung ist nicht bereits dann gegeben, wenn eine bloß allgemein oder theoretisch bestehende Möglichkeit einer seelischen Behinderung im Sinne einer abstrakten Gefahrenlage gegeben ist (VGH Mannheim, U.v. 4.11.1997 - 9 S 1462/96 - juris RdNr. 29; VG München, U.v. 11.10.2000 - M 18 K 98.4166 - juris RdNr. 46).
  • VG München, 17.04.2013 - M 18 K 11.2797

    Integrationsrisiko; Geeignetheit und Erforderlichkeit einer

    Die geforderte hohe Wahrscheinlichkeit einer Teilhabebeeinträchtigung und damit einer seelischen Behinderung ist nicht bereits dann gegeben, wenn eine bloß allgemein oder theoretisch bestehende Möglichkeit einer seelischen Behinderung im Sinne einer abstrakten Gefahrenlage gegeben ist (VGH Mannheim, U.v. 4.11.1997 - 9 S 1462/96 - juris Rn. 29; VG München, U.v. 11.10.2000 - M 18 K 98.4166 - juris Rn. 46).
  • VG München, 03.09.2018 - M 18 E 18.3901

    Eingliederungshilfe in Form des Besuchs einer heilpädagogischen Tagesstätte

    Die geforderte hohe Wahrscheinlichkeit einer Teilhabebeeinträchtigung und damit einer seelischen Behinderung ist nicht bereits dann gegeben, wenn eine bloß allgemein oder theoretisch bestehende Möglichkeit einer seelischen Behinderung im Sinne einer abstrakten Gefahrenlage gegeben ist (VGH Mannheim, U.v. 4.11.1997 - 9 S 1462/96 - juris RdNr. 29; VG München, U.v. 11.10.2000 - M 18 K 98.4166 - juris RdNr. 46).
  • VG München, 15.05.2013 - M 18 K 11.6207

    Geeignetheit und Erforderlichkeit einer Eingliederungshilfemaßnahme;

    Auch wenn eine Lese- und Rechtschreibstörung als Teilleistungsstörung für sich betrachtet nicht ausreicht, um die Voraussetzungen des § 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII zu erfüllen, d.h. eine Lese- und Rechtschreibstörung an sich nicht als seelische Störung einzuordnen ist, sondern vielmehr als Sekundärfolge der Legasthenie zusätzlich eine Neurotisierung eingetreten sein muss (vgl. BVerwG, B.v. 5.7.1995 - 5 B 119.94 - juris Rn. 3; VGH Mannheim, U.v. 13.11.1996 - 6 S 1350/94 - juris Rn. 35; VGH München, B.v. 26.3.2001 - 12 ZB 01.219 - juris Rn. 3 und B.v. 10.10.2011 - 12 CE 11.2215 - juris Rn. 13; OVG Münster, B.v. 28.10.2011 - 12 A 1174/11 - juris Rn. 10; VG München, U.v. 11.10.2000 - M 18 K 98.4166 - juris Rn. 34; VG Bayreuth, U.v. 25.6.2001 - B 3 K 98.878 - juris Rn. 94; Wiesner, SGB VIII, 4. Aufl. 2011, § 35a Rn. 71), wich vorliegend die seelische Gesundheit des Klägers auch zu Beginn des Schuljahrs 2010/2011 - insbesondere wegen der bereits im Jahr 2007 vordiagnostizierten seelischen Störungen - mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für sein Lebensalter typischen Zustand ab.
  • VG München, 17.04.2013 - M 18 K 11.2795

    Integrationsrisiko; Geeignetheit und Erforderlichkeit einer

    Die geforderte hohe Wahrscheinlichkeit einer Teilhabebeeinträchtigung und damit einer seelischen Behinderung ist nicht bereits dann gegeben, wenn eine bloß allgemein oder theoretisch bestehende Möglichkeit einer seelischen Behinderung im Sinne einer abstrakten Gefahrenlage gegeben ist (VGH Mannheim, U.v. 4.11.1997 - 9 S 1462/96 - juris Rn. 29; VG München, U.v. 11.10.2000 - M 18 K 98.4166 - juris Rn. 46).
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